Treppenlift und Wohnungseigentümer
Das Amtsgericht Hameln verwehrte einer Wohnungseigentümerin trotz Pflegestufe 3 den Einbau eines Treppenliftes.
Ein Treppenlift dürfe nur dann in ein Haus mit mehreren Parteien eingebaut werden, wenn alle Eigentümer einverstanden sind. Bauwerk und Nutzen dürfen generell nur mit Einverständnis aller Eigentümer geändert werden. Trotz des Diskriminierungsverbotes sahen die Richter keinen Anspruch auf die Installation eines Treppenliftes.
Der Versuch dem Verbot mit einer Treppenraupe entgegenzuwirken scheiterte an der Panik der älteren Dame. Es zeigte sich nur ein kleiner Lichtstreifen am Horizont: Der Behindertenbeirat der Stadt Pyrmont hat recherchiert, dass das Amtsgericht Krefeld in einem ähnlich gelagerten Fall zu Gunsten des Treppenlift Einbaus entschieden hatte.
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