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Treppenlift Kostenübernahme
Wann bekomme ich einen Treppenlift erstattet?
Wir sagen Ihnen wie Sie einen Treppenlift erstattet bekommen.
Die Pflegekasse gibt einen einmaligen Zuschuss für Umbaumaßnahmen am Haus von 2557,- € für Treppenlifte oder andere Umbauten.Der Förderungsanspruch für den Treppenlift ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Wenn der Zuschuss aber schon einmal für ein Bad oder etwas anderes genehmigt wurde, wird nur noch der Rest, oder wenn er aufgebraucht wurde, gar nichts mehr ausbezahlt. Der Zuschuss muss gestellt werden, bevor der Lift bestellt und eingebaut wird!
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Sie von der KFW-Bank einen vergünstigten Kredit bekommen können. Denn Treppenlifte werden von der KFW-Bank gefördert.












































